EBVZ distanziert sich von Verbraucherabzocke
Auf den Portalen verbraucherabzocke.info, adressbetrug-info.net, branchenbuchverzeichnis.info, raubwirtschaft.info, bauernfaenger.info und abofallen.biz werden seit einigen Monaten Artikel zu unserem Verzeichnis ebvz.de verbreitet. Wir haben versucht, mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen, um die Fälle im Einzelnen zu klären. Dies war leider bislang nicht möglich. Aus diesem Grund haben wir ein Schreiben verfasst und dieses an den Betreiber per Fax geschickt. Hierin sind wir auf alle Fälle eingegangen. Wir möchten damit dokumentieren, dass unser elektronisches Branchenverzeichnis sauber arbeitet und das die Zufriedenheit unserer Kunden im Mittelpunkt unserer Arbeit steht. Lesen Sie hier unser Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir verfolgen seit geraumer Zeit die Eintragungen auf Ihrer Internetseite.
Wir sprechen Sie hier als Verlag für elektronische Medien Melle an und möchten Sie um folgendes bitten: Sollte sich jemand über die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen oder den Vertragsabschluss beschweren wollen, dann sind wir sehr gerne bereit, jeden einzelnen Fall zu prüfen und für beide Seiten eine gütliche Einigung herbeizuführen. Wir haben keinerlei Interesse an Unstimmigkeiten oder eine Unzufriedenheit auf Kundenseite, die niemanden etwas bringt.
Vielmehr unterscheiden wir uns gravierend von den Geschäftsmethoden anderer elektronischer Branchenbücher, indem wir auf einen verlässlichen und qualitativ hochwertigen Service setzen. Wir möchten, dass unsere Kunden von unseren Leistungen profitieren.
Wie Sie unserer Internetseite entnehmen können, engagieren wir uns nicht nur im kommerziellen Bereich für unsere Kunden (Schaltung von Google Adword Kampagne, Fernsehwerbung, Partnerschaften mit Multiplikatoren), sondern auch im sozialen Bereich (Hospiz Ricam, Kinderkrebsstiftung, Zoo Patenschaft). Hier nehmen wir unsere Verantwortung als Unternehmen wahr.
Des Weiteren ist unsere Internetseite vfemm.de von diversen Internetplattformen als Unbedenklich eingestuft worden. Eine Überprüfung im Bereich Verbraucherabzocke hat dabei ergeben, dass VFEMM seriös arbeitet.
Wir werden diesen Weg weiter verfolgen und unsere Leistungen jeden Tag verbessern. Rückmeldungen von unseren Kunden, im positiven und auch im negativen, nehmen wir gerne auf. Negativer Kritik stellen wir uns und werden dies gemeinsam positiv lösen.
Als ersten Schritt möchten wir zu den auf Ihrer Seite dargestellten Artikeln Stellung beziehen. Unsere Antworten sind kursiv gesetzt:
Oktober 2008 vfemm.de
Der Anruf der Firma kam aus heiterem Himmel. Ich kannte die nicht und sie hatten von mir bereits Daten vorliegen. Nach der etwas zu späten Überweisung bekam ich dann gleich eine Mahnung zur Eröffnung eines Inkasso-Verfahrens, was mich sehr stutzen ließ
Oktober 2008 vfemm.de
...auch wir haben einen Anruf Mitte Oktober diesen Jahres von vfemm oder besser www.elektronisches-Branchenverzeichnis.de erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass unsere Firma registriert wurde und sie nun die Daten überprüfen wollten.
Da die Registrierungen und Anzeigenschalten im Internet mein Mann macht, bin ich davon ausgegangen, dass er dort eine Anzeige geschaltet hatte und habe die Fragen des Anrufers bestätigt. Danach habe ich einen zweiten Anruf erhalten, wieder alles abgefragt und ob ich dazu autorisiert bin, dieses in Auftrag zu geben, dabei wurde auch der Rechnungsbetrag genannt.
Immer mit dem Hinweis, dass alles auf Band aufgezeichnet wird. Leider war auch ich im Stress, hatte noch etwas anderes neben dem Telefonat gemacht und habe alles bestätigt und mir weiter keine Gedanken gemacht. Erst als ich dann meinen Mann fragte, ob er dort inseriert hätte und dies verneinte wurde ich stutzig...
Die in beiden Stellungnahmen aufgeführten Aspekte sind in ihrer Kritik für uns nur schwer nachvollziehbar. Natürlich ist es im Vorfeld von Vertriebsgesprächen unter Kaufleuten üblich und legitim, sich über das Gewerbe des potentiellen Kunden zu informieren. Lediglich der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass die geführten Gespräche generell absolut frei von jeglichem Zwang und etwaigen Nötigungen geführt werden. Dabei ist zweifelsohne die Entscheidungs- und Meinungsfreiheit jedes Einzelnen völlig unantastbar.
November 2008 vfemm.de
... Nach dem wir die Anfechtungserklärung verschickt hatten, haben wir bereits nach wenigen Tagen eine Gutschrift über den geforderten Betrag erhalten, mit dem Vermerk "Diese Gutschrift erfolge auf dem Kulanzwege ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
Dieses Statement belegt eindeutig, dass wir jedes Mal im Einzelfall entscheiden und natürlich auch vor diesem Hintergrund zum Wohle unserer Kunden handeln, sofern diese sich – wie wir – vertragskonform verhalten sollten. Sofern Fehler durch uns verursacht wurden oder Missverständnisse durch uns entstanden sind, haben wir dieser geschäftlichen Verantwortung jederzeit Tribut gezollt und werden das auch zukünftig tun. Dies gilt im Zweifelsfall auch im Hinblick auf eine veränderte wirtschaftliche Situation seitens des Kunden.
Januar 2009 vfemm
Ich wurde auch letzte Woche von der Firma Verlag für elektronische Medien angerufen. Genau wie die anderen bin ich auch darauf reingefallen. Ich bin zum Glück frühzeitig stutzig geworden und hab im Internet eure super Seite jetzt gefunden.
Ich habe die Rechnung heute bekommen und werde diese nicht zahlen. Ich habe diesen Vordruck von euch kopiert und gleich als Schreiben ausgedruckt.
Eine gesunde Geschäftsbeziehung bedarf mindestens zweier Partner, die sich entsprechend der kaufmännischen Gepflogenheiten verhalten. Auch in diesem Fall sei nochmals erwähnt, dass wir unsere Vertriebsgespräche als seriöser Anbieter selbstverständlich frei von jeglichem Zwang und etwaigen Nötigungen führen. Unter Geschäftsleuten gelten Gesetze und Regeln – diese sind schlichtweg für sämtliche Vertragsteilnehmer eines Kontrakts bindend.
Januar 2009 vfemm
...Ich wurde am 27.01.09 von einem Telefonanruf des Verlags für elektronische Medien „überfallen". Es wurde mir vorgegaukelt, dass meine Kundendaten bereits bei ihnen gespeichert seien. Es wurde der Eindruck erweckt, dass das elektronische Branchenverzeichnis lediglich ein Zusatzangebot zum normalen Branchenbuch sei.
Sie nannten mir den Preis, den ich zuletzt für den Eintrag ins Branchenbuch gezahlt habe (lässt sich ja leicht feststellen bei einer bestimmten Größe des Eintrags) und klärten die Details für ein elektronisches Verzeichnis mit mir ab. Kurz darauf kam schon ein angekündigter 2. Anruf, um die Angaben zu bestätigen. Gleich am nächsten Tag kam die Rechnung.
Laut Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung soll ich wegen Täuschung und falscher Versprechungen den Vertrag anfechten und das werde ich auch tun.
Ich werde nicht zahlen und auch bei Einschaltung eines Inkassobüros nicht. Wer wie ich auch reingelegt wurde, schreibt bitte einen eigenen Erfahrungsbericht. Als Freiberufler habe ich leider nicht die Möglichkeit, dem Vertrag zu widersprechen, daher die Anfechtung. Wir sollten alle kurzfristig wissen, wie die Sache weitergeht und wie der Verlag reagiert, wenn man nicht zahlt....
Anm. d. Red.: Innerhalb der ersten Woche kann man auch wegen Irrtums anfechten Mehr Info
Mit dem Bezug zu diesen Ausführungen möchten wir uns zunächst ausdrücklich gegen den völlig unangebrachten Ausdruck „überfallen“ verwehren – es ist schlichtweg unmöglich, im Vorfeld zu erkennen, wo sich ein fernmündlich kontaktierter Gesprächspartner im Moment des Anrufs befindet oder mit welcher Beschäftigung er ausgelastet ist. Darüber hinaus gilt auch hier erneut der Grundsatz: Unsere Gespräche sind selbstverständlich frei von Nötigungen und Zwang.
Darüber hinaus werden generell sämtliche relevanten Details klar und deutlich genannt. Dazu zählen unter anderem natürlich auch die Firmierungen sowie weitere branchenspezifische Aspekte des Partners beziehungsweise Kunden. Hinzu kommt das zweite Auftragsbestätigungsgespräch, welches vorher angekündigt wird und nach der nochmaligen Frage sowie abschließender Autorisierung durch den Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet und archiviert wird. Diese Vorgehensweise dient zum Wohle beider Vertragspartner und zur nochmaligen Vermeidung etwaiger Missverständnisse. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass erst nach diesem zweiten, positiv geführten Gespräch ein Vertrag entstanden ist – was jegliche Vorwürfe gerade im Hinblick auf eine „Überrumpelung“ unmissverständlich relativiert.
März 2009 vfemm
...erhielt ich einen Anruf von der o.g. Firma, die sich bei mir als "elektronisches Branchenbuch" vorstellte.
Da ich schon jahrelang Internetseiten einrichte und auch in den Suchmaschinen eintrage, war mir diese Seite ein Begriff, allerdings nicht der Verlag, von dem dann die Rechnung kam.
Die Vorgehensweise der Telefonate war genau so, wie es die vorherigen Berichte schildern, also erst der eine Anruf von einem Herren, der mich zutextete und mich fragte, da ich ja offensichtlich nicht XY (der Inhaber) sei, ob ich denn überhaupt solche Dinge abschließen dürfe. Ich bejahte die Frage, da das auch so ist.
Der Mann fragte mich nach meinem Vornamen, den ich ihm gab. (Das Telefonat dauerte nun schon 15 Minuten und an meinem Arbeitsplatz saß die ganze Zeit eine Kundin). Er sagte mir ich würde noch einen Anruf erhalten, der aufgezeichnet würde um den Eintrag dann auch freizuschalten.
Desweiteren erklärte er mir, dass dieser Eintrag auf 12 Monate befristet sei und auch keinerlei Kündigung bedarf, also auf jeden Fall automatisch enden würde.
Einen Tag später erhielten wir die Rechnung. Auf der Rückseite waren dann auch die AGB's abgedruckt auf denen dann zu lesen ist in §3 - Abtretungsmöglichkeit, dass der Vertrag an Dritte veräußert werden kann, in §12 - Kündigung und Verlängerung, dass der Vertrag sich automatisch um 12 Monate verlängert, wenn man nicht 6 Wochen vorher per Einschreiben! kündigt....
... Wir haben jedenfalls eine Anfechtungserklärung per Fax vorab und per Einschreiben/Rückschein geschickt.... Mal schauen was jetzt passiert, zahlen werden wir sicherlich nicht.
Gerade diese Ausführungen machen deutlich, dass unser Verzeichnis eine am Markt mehr als etablierte Marke darstellt. Desweiteren wird durch den Autor allgemein nachvollziehbar veranschaulicht, dass unsere Vertriebsmitarbeiter keineswegs drängend auf eine zügige Auftragserteilung fokussiert sind, sondern vielmehr in aller Ausführlichkeit beraten und dabei sämtlich Vor- und Nachteile behandeln, was natürlich eine hinreichende Gesprächsdauer zur Folge hat.
Ansonsten haben wir zu sämtlichen genannten Gesichtspunkten bereits im Vorfeld hinreichend Stellung bezogen.
März 2009
...als mich das Branchenbuch Melle anrief. Ein Herr war am Telefon der mich fragte ob ich meinen Vertrag verlängern will auf 3 Jahre, weil ich da nur 19,- im Monat bezahlen würde. Also sagte ich zu. 5 min. später rief mich der nächste an, wegen der Bestätigung, was ich auch zusagte.
Da Sie eine Telefonnummer hinterlassen hatten, rief ich nächsten Tag die Auskunft an und ließ mir die Anschrift geben. Ich habe also am .... sofort gekündigt. Am .... war dann der Vertrag bei mir da, wo ich das erste mal ihre AGB las. Keine Vertragskündigung möglich, Verträge werden nur mit Unternehmen gemacht usw.... Am ....03.2009 wurde mir mit einen Schreiben von dem Verein mitgeteilt, dass keine Kündigung möglich ist....Heute bekam ich die erste Mahnung.
Bereits in dem Beitrag aus dem Januar 2009 wurde durch den Autor korrekt angemerkt, dass bei vertraglichen Beziehungen unter Geschäftsleuten (Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler) kein allgemeines Rücktrittsrecht herrscht – dies ist im BGB fixiert und wird als Grundlagenwissen unter Kaufleuten vorausgesetzt.
Bei unseren Kunden handelt es sich nicht um Verbraucher nach § 13 BGB. Vielmehr sind sie als Unternehmer nach § 14 BGB anzusehen.
Auch die in sämtlichen Geschäftsfeldern hinlänglich bekannte AGB-Thematik möchten wir kommentieren:
Zunächst gilt unter Unternehmern der Grundsatz, dass der Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – in diesem Fall der „Verlag für elektronische Medien Melle“ – dem anderen Teil – also unserer Kundschaft – ermöglichen muss, von dem Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Es reicht diesbezüglich aus, wenn die Möglichkeit besteht, sich die AGB im Internet herunter zuladen, sofern auf diese Möglichkeit durch Nennung der Internetadresse hingewiesen wurde, oder die AGB beim Vertragspartner anzufordern (vgl. unter anderem: Oberlandesgericht Bremen Urteil vom 11.02.2004, Az.: 1 U 68/03; Palandt-Heinrichs, BGB Kommentar § 310 RdNr. 4; Bundesgerichtshof in Zivilsachen (BGHZ) Band 117, S. 190, BGH NJW 1976, S. 1886, BGH NJW 1982, S. 1749, OLG Düsseldorf, VersR 1996, S. 1394).
Unseren potentiellen Kunden wird generell durch den Hinweis auf unsere AGB – zu finden in unserer Homepage www.ebvz.de, die Möglichkeit gegeben, in zumutbarer Weise – auch aufgrund eigener Initiative – Einsicht in diese zu erlangen.
März 2009 vfemm
Ich habe ein kleines Gewerbe angemeldet. Seit Jahren dümpelt auch eine kleine Homepage von mir im Internet.
Gestern habe unaufgefordert einen Anruf von der Firma Medien Melle erhalten. Es ginge um meinen Eintrag ins Internetbranchenbuch und sie möchte die Modalitäten und die Daten mit mir klären und abgleichen. Ich war erstmal verdattert, weil ich noch nie mit der Firma Medien Melle Kontakt hatte, auch habe ich nie um einen Anruf gebeten und ich habe auch der Firma keinen Auftrag erteilt, mich ins Internetbranchenbuch eintragen zu lassen.
Ich hab mal gefragt, wann ich denn den Auftrag gegeben hätte. Die Dame antwortete, sie bearbeite die Aufträge der letzten 4 Wochen. Daraufhin habe ich gesagt, dass von mir keinerlei Aktivität in diese Richtung unternommen wurde, und sie das Ganze vergessen könne. Daraufhin hab ich das Gespräch beendet.
Es ist schon eine Frechheit, zu behaupten, es läge ein Auftrag vor! Ich habe nie Schritte in diese Richtung unternommen und bis dahin war mir die Firma Medien Melle unbekannt! Ich denke, das einige durch diese Masche überrumpelt werden und dann doch ein Auftrag zum Eintrag entsteht.
Wie bereits zum Beginn dieser Stellungnahme erörtert, versuchen wir uns durch eine breitgefächerte Initiative auf unterschiedlichsten Gebieten positiv von den unseriösen Wettbewerbern unseres Marktsegments abzugrenzen. Hierzu zählt auch ein straffes betriebsinternes Reglement, dem sich unsere Mitarbeiter bei der Verrichtung ihrer täglichen Arbeit anzupassen haben.
Unsere Vertriebsleitung hat unter diesen Voraussetzungen auch eine eindeutige Norm im Hinblick auf den argumentativen Umgang mit potentiellen Kunden formuliert, welche selbstverständlich kontinuierlich kontrolliert wird. Dementsprechend wird eine Vorgehensweise, wie sie in dem obigen Erfahrungsreport geschildert wird, von der Unternehmens- und auch Vertriebsleitung wissentlich in keinem Fall geduldet.
März 2009 vfemm
...habe .... unaufgefordert einen Anruf von der Firma Medien Melle erhalten. Es wurde mir vorgegaukelt, dass meine Kundendaten bereits bei ihnen gespeichert seien...... Sie möchte die Modalitäten und die Daten mit mir klären und abgleichen. Ich war erstmal verdattert, weil ich noch nie mit der Firma Medien Melle Kontakt hatte, auch habe ich nie um einen Anruf gebeten. Kurz darauf kam schon ein angekündigter 2. Anruf, um die Angaben zu bestätigen.
Genau wie die anderen bin ich auch darauf reingefallen. Einen Tag später .... erhielt ich promt die Rechnung
Auf der Rückseite konnte ich dann auch das erste mal die AGB's abgedruckt lesen. Hinweis: Aus dem Gesetz ergit sich weder ein Rücktritts- Kündigungs- oder Wiederrufsrecht... Ich habe die Rechnung nicht bezahlt. Dann habe ich im Internet Eure Seite gefunden! Ich habe diesen Vordruck von Euch kopiert und gleich als Schreiben ausgedruckt.
Nach dem ich die Anfechtungserklärung wegem Irrtum und Arglist mit der Ankündigung auf eine Feststellungsklage verschickt hatte, habe ich bereits nach einem Tag eine Gutschrift über den geforderten Betrag erhalten, mit dem Vermerk "Diese Gutschrift erfolge auf dem Kulanzwege
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
Nochmals muss an dieser Stelle angeführt werden, dass unsere Vertriebsgespräche absolut zwanglos und ohne jegliche Nötigungen vor dem Hintergrund des freien Handelns und unter der Voraussetzung eines ebensolchen Entscheidungsspielraums stattfinden.
Zu den angeführten Punkten im Zusammenhang mit einem allgemeinen Widerrufs- oder Rücktrittsrecht sowie der Kenntnis über die AGB haben wir bereits anschaulich und zutreffend Stellung bezogen.
Mai 2009 Verlag für elektronische Medien Melle
... Ich werde den gefordeten Betrag nicht zahlen... Aber mir hat es ja keine Ruhe gelassen, woher "diese Firma" denn meine Daten hatte. Und ich wußte dass ich mich bei einem kostenlosen Firmeneintrag angemeldet habe. Da bin ich auch wirklich eingetragen! www.gewerbeverzeichnis-deutschland.de
Aber auf der Seite sind mir ein paar Tippfehler unterlaufen, welche der Verlag für elektronische Medien Melle Firma beim Abgleich bemängelte, und bei der Rechnung wurde auch der 2.Nachname falsch ubernommen...
Hier seien lediglich folgende Fragen gestellt:
Vor welchem Hintergrund und zu welchem Zweck werden grundsätzlich die Kommunikations-daten eines Unternehmens beziehungsweise eines Gewerbebetriebes veröffentlicht?
Ist es als verwerflich anzusehen, einerseits auf öffentliche Telefonnummern zuzugreifen, um einen ersten Kontakt zu einem potentiellen Geschäftspartner herzustellen, wenn andererseits sogar der datenbankorientierte Handel mit selbigen Daten ein absolut legitimes Geschäft, welches teilweise selbst von Ämtern und Verbänden ausgeübt wird, darstellt?
Geben Sie sich die objektiven Antworten und beurteilen dann erneut die obigen Ausführungen.
Juni 2009 Verlag für elektronische Medien Melle
Am xx.02.09 erhielten auch wir unaufgefordert einen Anruf der Firma Medien Melle. Meine Freundin war am Telefon und wurde anscheinend (wie so viele andere) getäuscht und überrumpelt. Sie dachte, es ginge um den Abgleich unserer Adressdaten für einen bereits bestehenden Brancheneintrag. Kurz darauf kam dann auch der zweite sogenannte Kontrollanruf ...
Dass sie Mist gebaut hat wurde ihr klar als wir am xx.03.09 eine Rechnung von 246,76 im Briefkasten hatten. Nach längerem Überlegen fiel uns dieser Telefonanruf ein – nur davon konnte die Rechnung kommen! Ich habe dann sofort bei dieser Firma angerufen um das Missverständnis aufzuklären, aber mit dem Herrn da am Telefon war nicht zu reden. Im Gegenteil, nachdem er sich schon nicht mehr gewählt ausdrücken konnte, legte er einfach auf!
Nie im Leben wurde meiner Freundin detailliert das erklärt was in der Rechnung steht (natürlich auch nicht die AGB´s). Bis zu diesem Telefongespräch wussten wir nicht mal (muss ich leider zugeben), dass Gewerbetreibende kein Widerufsrecht haben und telefonische Verträge gültig sind! Daraufhin habe ich einen kurzen Brief verfasst, in welchem stand, dass zwischen denen und uns kein Vertrag besteht!
Die Antwort war ernüchternd, denn die Auftragserteilung wurde offensichtlich auf Band aufgezeichnet, welches jetzt als Beweismittel gegen uns verwendet wird. Und am xx.03.09 kam dann auch schon die 1.Mahnung. Habe dann Eure Seite entdeckt und eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung anhand Eurem Beispiel geschrieben und an die Firma Medien Melle geschickt. Aber auch das hat nichts geholfen, wieder können die keine Stornierung akzeptieren und verweisen auf die Bandaufzeichnung.
Am xx.04.09 erhielten wir dann überraschend einen Anruf der Firma Medien Melle, indem uns eine Preishalbierung angeboten wurde. Natürlich sind wir darauf nicht eingegangen und haben nochmals versucht die Sachlage zu klären, aber vergebens… Am selben Tag haben die sich noch hingesetzt und uns ein Schreiben fertiggemacht in dem uns eine letzte Zahlfrist/Frist bis zur Annahme des Kulanzangebotes eingeräumt wurde.
Ansonsten würde die Sache an das Unternehmen EUROTREUHAND-INKASSO abgegeben werden. Von dem Inkasso-Unternehmen bekamen wir dann den ersten Brief Ende April. Auch diesem haben wir widersprochen. Im Mai erhielten wir von dem Inkassounternehmen eine 2. Zahlungsaufforderung
Auch in diesem Fall möchten wir nochmals erwähnen, dass es für unsere Vertriebsmitarbeiter allein durch die Art und Weise ihrer Tätigkeit völlig unmöglich ist, ihre Gesprächsteilnehmer zu „überrumpeln“ oder gar zu „überfallen“.
Darüber hinaus stellen wir erneut klar, dass generell sämtliche relevanten Details mehrfach deutlich genannt werden. Dazu zählen unter anderem natürlich auch die Firmierungen sowie weitere branchenspezifische Aspekte des potentiellen Kunden. Hinzu kommt das zweite Auftragsbestätigungsgespräch, welches vorher angekündigt wird und nach der nochmaligen Frage sowie abschließender Autorisierung durch den Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet und archiviert wird. Diese Vorgehensweise dient zum Wohle beider Vertragspartner und zur nochmaligen Vermeidung etwaiger Missverständnisse. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass erst nach diesem zweiten, positiv geführten Gespräch inklusive der entsprechenden Bestätigungen seitens des Kunden ein rechtsverbindlicher Vertrag entstanden ist – was erneut jegliche Vorwürfe gerade im Hinblick auf eine „Überrumpelung“ unmissverständlich relativiert.
Darüber hinaus wird unsere Kulanzbereitschaft erörtert, welche nach unserem subjektiven Ermessen keinen Kritikpunkt bedeutet – im Gegenteil – ein Entgegenkommen auf dem Wege der Kulanz ist ein überaus positiv zu bewertender Aspekt, der sich bedauerlicherweise jedoch in übergreifenden Wirtschaftszweigen alles andere als selbstverständlich zeigt.
Grundsätzlich gilt unser vertragskonformes Verhalten – im scheinbaren Gegensatz zum Verfasser des vorgenannten Artikels.
Juni 2009 VfeMM
Ich habe mich Anfang Mai als Gewerbetreibender in einem kostenlosen Branchenverzeichnis eingetragen. Am 3.5. bekam ich einen Anruf der vfemm. Man wolle die Richtigkeit meiner eingetragenen Daten überprüfen. Dann wurde in atemberaubender Geschwindigkeit verlesen, Stichworte für die Suchmaschine festgelegt und am Ende des Gesprächs wurde mir mitgeteilt, dass ich in Kürze einen Rückruf erhalten werde.
Dieser sog. Kontrollanruf erfolgte ca. 3 Minuten nach dem ersten Gespräch und bestand aus einem Frage- und Antwortspiel, nochmaliger Abfrage der persönlichen Daten und wurde mit meiner Zustimmung aufgezeichnet (voicefile).
...Irgendwann im Verlauf dieses Gesprächs kamen also Kosten in Höhe von 29,90 € zur Sprache, die ich, obwohl ich mich auf einer kostenlosen Seite eingetragen habe, widerwillig akzeptiert habe.
Bereits am ....05. fand ich dann in meiner Post eine Rechnung der vfemm in Höhe von 426,97 € brutto. Die angesprochenen 29,90 € zzgl. Mwst. sind also monatlich fällig... Ich habe daraufhin eine Stornierung des Auftrages per Fax gesendet. Am ... wurde mir die Stornierung telefonisch bestätigt und ich bin davon ausgegangen, dass sich die Sache erledigt hat.
Dann erhielt ich die erste Mahnung über 431,97 €. Am ...sendete ich das nächste Fax mit Hinweis...auf die telefonische Zusage, meinen Eintrag zu stornieren.
Dann erhielt ich einen Anruf der Fa. VfeMM mit dem Inhalt, dass men Fax nie eingegangen wäre und eine telefonische Stornierung nie erfolgt wäre.
Am... wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass eine Stornierung meines Eintrages nicht akzeptiert werden kann. Man beruft sich auf mein voice-file und auf § 13 BGB, wonach mir als Unternehmer / Gewerbetreibender kein Kündigungs- bzw. Widerrufsrecht zusteht. Daher die Anfechtung meinerseits.
Am ... kam das nächste Schreiben mit dem Inhalt, meine Darstellung des Sachverhalts und meine Stornierung könne nicht akzeptiert werden, aber man macht mir ein "Kulanzangebot". Reduzierung der Laufzeit und Halbierung des Preises sind im Gespräch. Auch das habe ich ... abgelehnt. Aber ich vermute, dass genau hier die ersten Opfer dieser Masche zahlungswillig werden.
Am ... erhielt ich die nächste Mahnung über 436,97 € mit dem Hinweis auf die Einleitung eines Inkassoverfahrens durch die Fa. Eurotreuhand-Inkasso. Auch hier werden sicher wieder einige der Betroffenen überlegen, ob es nicht an der Zeit ist, den geforderten Betrag zu zahlen.
Ich habe nicht gezahlt und erhielt eine Gutschrift mit dem Vermerk: Diese Gutschrift erfolgt auf dem Kulanzweg ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ich habe inzwischen den Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. und auch den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. über die Vorgehensweise des VfeMM informiert...
Fazit: Das hat Zeit und Nerven gekostet, und falls Sie mal einen Anruf von VfeMM erhalten, so sollten Sie gleich wieder auflegen.
Wir machen an dieser Stelle erneut darauf aufmerksam, dass wir auf der Basis eines absolut zwangsfrei zustande gekommenen Vertragsabschlusses unseren entsprechend vereinbarten Verpflichtungen nachgekommen sind und – wie unter Kaufleuten allgemein üblich – Gleiches auch von unseren Partnern erwarten dürfen. Ein diesbezüglicher Kontrakt bedarf keiner Unterschrift – es zählt der Wert des gesprochenen Wortes, wobei der Abschluss einer Beweispflicht unterliegt, der wir durch die vom Kunden autorisierte Gesprächsaufzeichnung zweifelsfrei nachkommen. Die korrespondierenden Paragraphen innerhalb des BGB, welche Verbraucher und Unternehmen eindeutig unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte definieren, sind nicht durch uns formuliert worden – wir handeln lediglich konform dieser Gesetzgebung unter der strengen Beachtung ihrer sämtlichen Rechte und Pflichten – der Verfasser des vorangegangenen Artikels hat sich hingegen nicht im Sinne des rechtkräftig abgeschlossenen Vertrages verhalten.
Desweiteren unterstreicht ein Kulanzangebot unsererseits in diesem Zusammenhang einmal mehr unser Entscheidungsspektrum im Einzelfall – auch, um rechtliche Konflikte zum Wohle unserer Partner einzudämmen.
Juli 2009 Verlag für elektronische Medien Melle
...wir sind von dem Verlag für elektronische Medien arglistig getäuscht worden. Der Anrufer hat sich im Namen der Firma Google gemeldet. Der Eintrag im Branchenverzeichnis von Google würde nach einem Jahr kostenpflichtig werden (Das wisse doch jeder).
Wenn man sich jetzt nicht entscheidet würde der Eintrag bei Google morgen abgeschaltet und der Neueintrag kostet mindestens 90 Euro. Aufgrund der Unkenntnis über die Vertragsbedingungen bei Google und das Google für den Eintrag im Branchencenter kein Geld verlangt ist das Gespräch weiter verlaufen.
Bei dem zweiten Anruf in dem plötzlich nicht mehr von Google die Rede war sondern vom Verlag für elektronische Medien Melle, wurde die Einwilligung für den Vertrag mündlich erteilt.
GOOGLE ist das sicherlich weltweit bekannteste Suchportal im Internet, aber mit all seinen spezifischen Eigenheiten kein Branchenverzeichnis für Gewerbetreibende und/oder Unternehmen. Vor diesem Hintergrund sind die Grundlagen für den im Vorfeld aufgeführten Artikel für uns nur sehr schwer verständlich. Wir unterhalten zwar durchaus kostenintensive Werbekampagnen bei dem Unternehmen GOOGLE wie auch mit vergleichbaren Plattformen innerhalb des Internet, doch diese steht mit den hier angeführten Anschuldigungen auch kontextlich in keinerlei Zusammenhang.
Nochmals merken wir aufrichtig und ausdrücklich an, dass sämtliche vertragsrelevanten Details in beiden geführten Gesprächen vor der Rechnungsstellung eindeutig er- und geklärt werden – hierzu zählt selbstverständlich auch die mehrfache und eindeutige Nennung beider Vertragspartner. Der Vertrag kommt in seiner vollen Rechtskraft erst nach der zweifelsfreien Bestätigung aller Bestandteile des Kontrakts seitens des Kunden für beide Parteien bindend zustande.
Juli 2009 Verlag für elektronische Medien Melle
... Ich wurde vom ARBEITSAMT (...) dorthin geschickt, da ich ein Vermittlungsangebot bekam. Damals kam mir das ganze alles andere als koscher vor und auf meine jeweiligen Fragen an den Chef (Herr Toru) bekam ich keine oder fragwürdige Antworten....
Es werden im Telefonbuch.de/Branchenverzeichnis.de/Gelbe Seiten.de und durch Suchbegriffe, wie z.b.: Handwerker, ALLE Geschäfte angerufen und mitgeteilt, dass ihr einjähriger Gratis-Eintrag im Telefonbuch.de etc. nun abgelaufen sei und dass das Fortführen der Firmeneintrage nun kostenpflichtig sei.
Danach wird Ihnen versprochen, dass sie ein einjähriges oder zweijähriges Abo machen könnten. Ratenzahlungen seien natürlich auch möglich.
Nachher ist ein Kollege im Nebenraum, der den Kunden alles nochmals erklärt und das Abo ist da!
Übrigens: Es wird auch in die Schweiz telefoniert und 19% Mehrwertsteuer verlangt. Da ist aber Ratenzahlung nicht möglich und das Abo ist zwingend 2 Jahre!
Derart hypothetische und rein subjektive Äußerungen sind in ihrer Art und Weise so nicht kommentierbar. Welche verleumderischen Beweggründe den Verfasser des oben angeführten Textes angetrieben haben, ist von uns lediglich zu vermuten und entbehrt jeglicher Grundlage einer weiteren Stellungnahme hierzu. Wir weisen jedoch ausdrücklich und nachhaltig darauf hin, dass – wie bereits mehrfach angeführt – ein in jeder Hinsicht seriöses Geschäftsgebaren für unser Unternehmen ein absolutes Muss bedeutet – das gilt gerade auch für Personalgespräche.
August 2009
... Ich wurde gerade vom Verlag für elektronische Medien aus Melle angerufen, wurde mit falschen Namen angesprochen und ich hätte mich auf ihren Seiten seit vergangenen Sonnabend registriert.
Da ich am Sonnabend der vergangenen Woche garnicht im büro war, bat ich den Anrufenden, mir doch zu erklären für welche webseiten das gewesen sei.
Antwort: Das könne er mr sagen aus Datenschutzgründen!
Auf die Frage, ob er glaubt, ich würde mich mit dieser antwort zufrieden geben, wurde er barsch und unfreundlich.
Die vorab geschilderten Zusammenhänge sind in ihrem Zusammenhang für uns nicht verständlich. Es ist unmöglich, sich weder auf der Homepage unseres Verzeichnisses noch auf den verzweigten Folgeseiten eigeninitiativ zu registrieren – lediglich bereits geführte Einträge können über einen kundenspezifischen Zugangscode, in einem für unsere Kunden geschützten Bereich, gepflegt oder auch ergänzt werden.
Darüber hinaus erwähnen wir der Ordnung halber nochmals, dass sämtliche Vertriebsmitarbeiter ausdrücklich dazu angehalten sind, sich fortwährend respektvoll und höflich-respektvoll zu verhalten – so, wie es den für uns selbstverständlichen guten Sitten entspricht.
November 2009 vfemm
Auch ich bin auf die Firma Verlag für elektronische Medien reingefallen.Am 11.11.2009 erhielt ich einen Anruf ,wo man mir mitteilte,das meine Daten abgeglichen werden sollten und ich dann ein entweder 1-Jahresvertrag oder ein 3-Jahresvertrag mit monatlichen Zahlungen von 24,00 € abschließen könnte.
Im guten Glauben,bei Google in Priorität zu sein,fiel ich am nächsten Tag aus allen Wolken. Da erhielt ich eine Rechnung über 405,00 € mit Sondernachlass auf Normalpreis von 117,00 € und soll 342,72 € bezahlen,obwohl eine Monatsrate von 24,00 € am Telefon vereinbart wurde. Find das eine (....) Firma, und kann davor nur warnen.
Jetzt weiss ich,warum man mir kein Fax senden wollte, da wär der Schwindel aufgeflogen
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Stellungnahme zu der „GOOGLE-Problematik“ innerhalb Ihres Forums vom Juli 2009.
Ergänzend sei erwähnt, dass vertragliche Vereinbarungen im Hinblick auf eine Zahlweise als monatliche Rate generell in unserem Rechnungskopf gekennzeichnet sind – wir verhalten uns auch dahingehend jederzeit konform der getroffenen Abmachungen. Darüber hinaus besteht durchaus – und damit im direkten Gegensatz zu dem im letzten Satz formulierten Vorwurf – die Möglichkeit eines schriftlichen Angebots per Telefax, E-Mail oder gar auf dem Postweg.
Nach dem wir alle Artikel im Einzelnen beantwortet haben, hoffen wir durch unsere individuellen Erklärungen in Beziehung zu den einzelnen Artikeln innerhalb Ihres Forums, zur Klärung von offenen Streitfragen beigetragen zu haben. Wir betreiben eine grundsätzlich offene Firmenpolitik – ein elementares Credo unseres Unternehmens, das uns zusätzlich von den bereits erwähnten und sicherlich existenten unredlichen Anbietern in unserer Branche abgrenzt und das uns dazu befähigt, missverständliche Auffassungen oder gar haltlose Vorwürfe effektiv und prinzipiell verständlich zu relativieren.
Ihre Plattform ist in ihrer Existenzberechtigung und der sachlichen Verbindung zu behandelten Problemstellungen durchaus ehrenhaft, ob die publizierten Abhandlungen jedoch diese Maxime sowie eine ausnahmslos repräsentative Meinung wiedergeben, ist sicherlich mehr als fraglich. Die Anhaltspunkte und Ursachen, welche die jeweiligen Verfasser angetrieben haben, sind vom Grundsatz her subjektiv und unterliegen einer extrem persönlichen Note, die durch den beeinflussten Einzelfall entstanden ist. Besteht unter diesen Voraussetzungen nicht die akute Gefahr, das achtbare und integere Unternehmen in den diffamierenden Strudel kurzlebiger, unlauterer und verbrecherischer Anbieter geraten?
Eine einfache Relation soll diesen Standpunkt zum guten Schluss verdeutlichen und beeindruckend unterstreichen:
Über 3 Millionen zufriedener Kunden, die unser Branchenverzeichnis www.vfemm.de / www.ebvz.de zur effektiven wirtschaftlichen Steigerung ihrer Außendarstellung und des eigenen Unternehmenserfolgs nutzen, stehen lediglich vierzehn negativ behaftete Kommentare innerhalb Ihres Gremiums gegenüber.
Das demonstriert eindrucksvoll eine Beziehung, die sicherlich für Sie wie auch für die Nutzer Ihres Forums eindrucksvoll nachvollziehbar erscheint – sie veranschaulicht bestimmt nicht „…den steten Tropfen, der den Stein aushöhlt…“, sonder vielmehr „…den klitzekleinen Tropfen, der auf dem zu Unrecht erhitzten Stein verpufft…“.
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